Ab 1. März 2026 übernimmt die ÖGK – analog zu den Regelungen in allen Bundesländern Österreichs – die Kosten ausschließlich bei Vorliegen folgender Indikationen:

Einschränkung der Kostenübernahme durch die ÖGK:

Auch bei Vorliegen einer der oben genannten Indikationen werden pro Patient*in und pro Zuweiser*in maximal zwei Bestimmungen pro Kalenderjahr von der ÖGK übernommen.

Vor diesem Hintergrund ersuchen wir Sie, Patient*innen ohne die oben angeführten Indikationen vor der Untersuchung darauf hinzuweisen, dass die Bestimmung privat in Rechnung gestellt wird und die ÖGK die Kosten nicht übernimmt. Die aktuellen Privattarife finden Sie wie gewohnt unter

parameterdatenbank.ihrlabor.at

Vielen Dank für Ihre Unterstützung im Sinne einer einheitlichen und transparenten Vorgangsweise.