Ab 1. März 2026 übernimmt die ÖGK – analog zu den Regelungen in allen Bundesländern Österreichs – die Kosten ausschließlich bei Vorliegen folgender Indikationen:
- Osteoporose
- Rachitis bzw. Osteomalazie
- Medikamentös bedingt beschleunigter Vitamin-D-Metabolismus (z.B. Steroide)
- Chronische Niereninsuffizienz
- Transplantierte und immunsupprimierte Personen
- St. post. Magenbypass
- Malabsorptionssyndrom
- Morbide Adipositas
- Laufende Antiepileptikamedikamentation
- Unvermeidbarer, permanenter Mangel an Sonnenlicht (insb. bei dauernd immobilen Patient*innen)
- Hyperparathyreoidismus
- Postoperative Hypocalcämie/Hypoparathyreoidismus
Einschränkung der Kostenübernahme durch die ÖGK:
Auch bei Vorliegen einer der oben genannten Indikationen werden pro Patient*in und pro Zuweiser*in maximal zwei Bestimmungen pro Kalenderjahr von der ÖGK übernommen.
Vor diesem Hintergrund ersuchen wir Sie, Patient*innen ohne die oben angeführten Indikationen vor der Untersuchung darauf hinzuweisen, dass die Bestimmung privat in Rechnung gestellt wird und die ÖGK die Kosten nicht übernimmt. Die aktuellen Privattarife finden Sie wie gewohnt unter
parameterdatenbank.ihrlabor.at
Vielen Dank für Ihre Unterstützung im Sinne einer einheitlichen und transparenten Vorgangsweise.