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Pränatale fetale RhD: Kassenleistung im Rahmen des Eltern-Kind-Passes
Moderne Schwangerschaftsvorsorge
Ist eine Schwangere Rhesus-D-negativ (RhD-negativ), kann der Rhesusfaktor des Babys mithilfe einer einfachen Blutabnahme bei der Mutter bestimmt werden. Ein Eingriff beim Baby ist dafür nicht notwendig.
Die nicht-invasive fetale RhD-Bestimmung ist für RhD-negative Schwangere zwischen der 24. und 28. Schwangerschaftswoche Teil des Eltern-Kind-Passes und steht als Kassenleistung zur Verfügung.
Warum ist der Rhesusfaktor wichtig?
Ist die Mutter RhD-negativ und das Baby RhD-positiv, kann das mütterliche Immunsystem Antikörper gegen die roten Blutkörperchen des Babys bilden. Um dies zu verhindern, wird eine Anti-D-Prophylaxe durchgeführt.
Bei rund 40 Prozent der RhD-negativen Schwangeren ist auch das Baby RhD-negativ. In diesem Fall besteht kein Risiko einer RhD-Sensibilisierung und eine pränatale Anti-D-Prophylaxe ist in der Regel nicht erforderlich.
Die Bestimmung des kindlichen Rhesusfaktors ermöglicht daher eine gezielte und individuell abgestimmte Betreuung während der Schwangerschaft.
Wie funktioniert die Untersuchung?
Im Blut der Mutter befinden sich kleine Mengen zellfreier DNA aus der Plazenta. Mithilfe moderner molekularbiologischer Verfahren wird daraus der RhD-Status des Babys mit hoher diagnostischer Sicherheit bestimmt.
Für die Untersuchung ist lediglich eine Blutabnahme bei der Mutter erforderlich und mit keinem Untersuchungsrisiko für das Baby verbunden.
Ihre Vorteile
- einfache Blutabnahme bei der Mutter
- kein Eingriff beim Baby
- hohe diagnostische Sicherheit
- gezielte Anti-D-Prophylaxe bei einem RhD-positiven Baby
- Vermeidung einer unnötigen pränatalen Anti-D-Prophylaxe bei einem RhD-negativen Baby
- Kassenleistung im Rahmen des Eltern-Kind-Passes
Das Wichtigste auf einen Blick
Für wen?
RhD-negative Schwangere
Wann?
Zwischen der 24. und 28. Schwangerschaftswoche
Kosten?
Kassenleistung im Rahmen des Eltern-Kind-Passes
Wie erfolgt die Untersuchung?
Durch eine einfache Blutabnahme bei der Mutter
Wann liegt das Ergebnis vor?
In der Regel innerhalb von sieben Werktagen
Bitte beachten
Für die Untersuchung ist eine vollständig ausgefüllte und unterschriebene Einverständniserklärung gemäß Gentechnikgesetz erforderlich, die Sie direkt im IHR LABOR erhalten und ausfüllen können.
Bei Fragen beraten Sie Ihre Frauenärztin beziehungsweise Ihr Frauenarzt oder das Ärzteteam von IHR LABOR gerne.
